Bauantrag auf Erweiterung des Reihenendhauses, Oytalstr. 16a, Fl.Nr. 2877/4, Gmkg. Oberstdorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bauausschusssitzung, 02.02.2016
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, dem Bauantrag auf Erweiterung des Reihenendhauses, Oytalstr. 16a um 4 m nach Norden das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 35 Abs. 2 und Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB unter folgenden Maßgaben zu erteilen:
- Von der Bauherrin wird eine Selbstverpflichtungserklärung unterschrieben, das Gebäude auf Dauer weiterhin selbst zu nutzen und zur Sicherung die entsprechenden Dienstbarkeiten einzutragen (1. Wohnsitz, Teilungsverbot, Veräußerungsverbot an Dritte).
- Auf der Ostseite des Gebäudes dürfen keine Balkone angebracht werden.
- Auf der Nordseite des Gebäudes sind Fensterläden anzubringen.
- Fensterformate und –aufteilungen sowie der Holzschirm des Bestandes sind im Neubauteil zu übernehmen.
-
Es ist durch entsprechende Auflagen im Baugenehmigungsbescheid abzusichern, dass der Bauherr in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten mindestens den Grundschutz für sein Gebäude sicherzustellen hat, da dieser derzeit durch den Markt Oberstdorf nicht gewährleistet ist.
Die Erweiterung ist in Anlehnung an den Bestand standortgerecht einzugrünen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.03.2016 07:16 Uhr