Bebauungsplan "Hotelstandort zwischen Lorettostraße und Sachsenweg"; Entscheidung über die weitere Vorgehensweise nach Ablauf der Zurückstellung (Erlass einer Veränderungssperre oder Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses)
Daten angezeigt aus Sitzung: Bauausschusssitzung, 03.03.2016
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) | Bauausschusssitzung | 03.03.2016 | ö | beschließend | 16 | 14 |
Beschluss 1
a) Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht
beseitigt werden.
b) erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und
baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder
anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über
Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Marktgemeinde.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 9
Beschluss 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1