Bauantrag auf Wohnhausanbau am bestehenden Gebäude, Kornau-Wanne 9a, Fl.Nr. 4305/2, Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 21.04.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 21.04.2016 ö beschließend 86

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, dem Bauantrag auf Wohnhausanbau am bestehenden Betriebsleiterwohnhaus des Berggasthofes Seeweg das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 35 Abs. 2 und Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB unter folgenden Auflagen zu erteilen:
?        Möglichst langfristige Verlängerung der Gültigkeitsdauer der beschränkt-persönlichen Erst- und Fremdenverkehrsdienstbarkeit vom 24.09.2008 (mindestens für weitere 15 Jahre)
?        Inhaltliche Ergänzung der beschränkt-persönlichen Dienstbarkeit und Aufnahme von Auflage in der Baugenehmigung dahingehend, dass das Betriebsleiterwohnhaus Kornau-Wanne 9a nur von Personen genutzt werden darf, die durch den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks der Gemarkung Oberstdorf Fl.Nr. 4305 (Berggasthof Seeweg) mit Zustimmung des Freistaates, vertreten durch das Landratsamt Oberallgäu in Sonthofen, bestimmt werden. Die Bestimmung zur Zustimmung gilt als erteilt für Personen, die entweder Inhaber des Berggasthofes Seeweg waren, hauptberuflich im Berggasthof Seeweg tätig sind oder die zu dessen nicht selbständigen und wirtschaftlich von ihm abhängigen Familienangehörigen gehören. Sofern eine Dienstbarkeit in der vorgeschlagenen Form nicht eingetragen werden kann, soll eine dem möglichst nah kommende Formulierung gefunden werden.
?        Für das Vorhaben ist ein zusätzlicher Stellplatz auf dem Grundstück nachzuweisen

Der Bauausschuss beauftragt die Bauverwaltung, bei der Bauaufsichtsbehörde die ungenehmigt errichtete Garage nördlich des Anwesens Kornau-Wanne 9a anzuzeigen und den Rückbau einzufordern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.05.2016 07:29 Uhr