Bauvoranfrage auf Neubau einer Abbundhalle mit Maschinenraum und Nutzungsänderung: Erweiterung Verkaufsfläche im Bestand, Im Steinach 28, Fl.Nr. 802/1, Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 10.05.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 02.06.2016 ö beratend 34
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 10.05.2016 ö beschließend 55

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, der Bauvoranfrage auf Neubau einer Abbundhalle mit Maschinenraum sowie auf Nutzungsänderung mit Erweiterung der Verkaufsfläche im Bestand, Im Steinach 28, Fl.Nr. 802/1, Gmkg. Oberstdorf, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 30 Abs. 1 BauGB zu verweigern, weil die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Alpgaustraße“ in ihrer Gesamtzahl und in ihrem Ausmaß die Grundzüge der Planung berühren würden und deshalb nicht erteilt werden können.

Der Bauausschuss stellt die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens unter Zustimmung zu den erforderlichen Befreiungen im vorliegenden Einzelfall unter folgenden Bedingungen in Aussicht:
       Detaillierte Festlegung des Fachhandelssortiments auf das bereits bestehende (nicht-innenorts-relevante) Angebot im Rahmen des Bauantrags
       Verlängerung und Anpassung der schon bisher eingetragenen Dienstbarkeiten
       Unterschrift aller südwestlich angrenzenden Nachbarn auf den Bauantragsunterlagen
       Die in Aussicht gestellte Befreiung von der festgesetzten Verkaufsfläche gilt nur für das vorhandene Sortiment. Andere Verkaufsflächen sind nicht zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

Datenstand vom 03.06.2016 07:32 Uhr