Bauantrag auf Abbruch und Neubau eines Wohn- & Geschäftshauses, Nebelhornstr. 31, Fl.Nr. 320, Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 10.05.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 10.05.2016 ö beschließend 66

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, dem Bauantrag auf Abbruch und Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses, Nebelhornstr. 31, Fl.Nr. 320, Gmkg. Oberstdorf, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 30 Abs. 1 BauGB unter folgenden Maßgaben zu erteilen:

       Auf den Bau einer Tiefgarage wird verzichtet.
       Die geplanten Carports an der Grundstücksgrenze außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche sind unzulässig und als Stellplätze umzuplanen.
       Selbstverpflichtungserklärung des Bauherrn, das verbleibende Baufeld nicht mehr weiter zu bebauen
       Abstimmung der Freiflächengestaltung zur Nebelhornstraße hin mit dem Markt Oberstdorf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.06.2016 07:32 Uhr