Bauantrag auf Umbau des Gästehauses „Stillach“, Stillachstr. 4a, Fl.-Nrn. 2543/8 und 2543/11, Gmkg. Oberstdorf; Erneute Behandlung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 02.06.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 02.06.2016 ö beschließend 78

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, der Bauvoranfrage auf Abbruch und Neubau des Anwesens Stillachstr. 4a, Fl.Nrn. 2543/8 und 2543/11, Gmkg. Oberstdorf, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 34 Abs. 1 BauGB unter Zustimmung zu einer Abweichung von Punkt 3.1 OGS hinsichtlich der Grundrissgestaltung und zu Punkt 2.4 OGS hinsichtlich der Geländemodellierung zu erteilen. Im Übrigen sind die Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung einzuhalten. Bis auf den Wiederkehr sollen keine Dachaufbauten errichtet werden.

Bei Bauantragsstellung soll ein Abstandsflächenplan und ein Stellplatznachweis (Plan und Berechnung) eingereicht werden.

Es ist ein Verbot der Bildung von Teileigentum einzutragen.

Eine Bilanz über die bisherige und neue Grundflächenzahl, Geschoßflächenzahl und Gebäudehöhe ist vorzuglegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.07.2016 21:52 Uhr