Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses, Freibergsee 5, Fl.Nrn. 3701, 3697/1, Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 15.09.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 15.09.2016 ö beschließend 411
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 22.05.2019 ö beschließend 19

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, dem Bauantrag auf Abbruch des Anwesens Freibergsee 5 und ersatzweisen Neubau eines Einfamilienhauses das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB dann zu erteilen, wenn mit dem Antragsteller folgende Punkte geregelt sind:

- Nachweis über die dauerhafte Sicherstellung der Löschwasserversorgung durch den Antragsteller mit einer vertraglichen Regelung.
- Nachweis einer gesicherten Erschließung bis zum beschränkt-öffentlichen Weg Nr. 63
- Vertragliche Regelung, dass kein Eingriff in Natur und Landschaft durch Abgrenzungen,   Einzäunungen, Abpflanzungen erfolgt.
- Die Ortsgestaltungssatzung ist einzuhalten.
- Die aktuelle Firsthöhe ist nicht zu überschreiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2016 07:06 Uhr