Bebauungsplan für die Grundstücke Fl.-Nrn. 855/2, 855/3, 163 Tfl., 835/5 Tfl., 675 Tfl., 835/9, 835/10 und 835/2, alle Gmkg. Oberstdorf, im Bereich des Hochfeichter-Areals zwischen der Sonthofener Straße im Westen und dem ehemaligen Postgebäude im Osten; Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 13.10.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 13.10.2016 ö 31

Beschluss

1.        Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss des Marktes Oberstdorf beschließt, für die Grundstücke Fl.-Nrn. 855/2, 855/3, 163 Tfl., 835/5 Tfl., 675 Tfl., 835/9, 835/10 und 835/2, alle Gmkg. Oberstdorf, die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes „Hochfeichter-Areal“ (Aufstellungsbeschluss).

Das Plangebiet erstreckt sich von der Sonthofener Straße unter Ausschluss der Holzofenbäckerei Schroth im Westen bis zum ehemaligen Postgebäude im Südosten des Hochfeichter-Areals. Die nördliche Abgrenzung wird durch die im Bogen verlaufende, im Plangebiet liegende Poststraße gebildet, die südliche Abgrenzung durch die nicht im Plangebiet liegenden Grundstücke der Gebäude Sonthofener Straße 8 und Zollstraße 4.

Maßgeblich für die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der beigefügte Plan vom 06.10.2016, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Es ist beabsichtigt, innerhalb des Geltungsbereiches ein Mischgebiet gem. § 6 BauNVO festzusetzen und gegebenenfalls durch weitere Festsetzungen sicherzustellen, dass der besonderen touristischen Bedeutung des Hochfeichter-Areals durch dem Tourismus dienende Nutzungen Rechnung getragen werden kann. Tankstellen und Vergnügungsstätten sollen nicht zulässig sein. Das Maß der baulichen Nutzung ist durch geeignete Festsetzungen auf eine städtebaulich verträgliche Größe zu begrenzen.

Die Bauverwaltung wird mit der Erstellung eines Vorentwurfes auf Basis dieses Aufstellungsbeschlusses beauftragt.

2.        Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, den aktuell gültigen Flächennutzungsplan im Bereich des Hochfeichter-Areals im Verfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Hochfeichter-Areal“ zu ändern (Aufstellungsbeschluss).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 8

Datenstand vom 11.11.2016 07:43 Uhr