Bauantrag auf Abgrabungsgenehmigung zur Materialgewinnung aus dem Bereich Obere Höllwiesen für den Forstwegebau, Fl.Nr. 3922, Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 13.10.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 13.10.2016 ö 63

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, dem Bauantrag auf Abgrabungsgenehmigung zur Materialgewinnung aus dem Bereich Obere Höllwiesen für den Forstwegebau, Fl. Nr. 3922, Gmkg. Tiefenbach, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 4 i.V. m. § 35 Abs. 1 BauGB vorbehaltlich einer Zustimmung durch die Untere Naturschutzbehörde zu erteilen. 

Nach Abschluss der Arbeiten ist die Kiesgrube wieder mit Humus zu bedecken und zu begrünen um das alte Landschaftsbild wieder herzustellen. 

Um Instandsetzungskosten für die Gemeinde zu vermeiden, hat der Bauherr vor Beginn des Kiesabbaus ein Beweissicherungsverfahren in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.11.2016 07:43 Uhr