Bauantrag auf Errichtung eines landwirtschaftlichen Stadels mit Ziegenstall, Fl.Nr. 100/0, Gmkg. Tiefenbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 13.10.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 13.10.2016 ö 96

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, dem Bauantrag auf Errichtung eines landwirtschaftlichen Stadels mit Ziegenstall nur unter folgenden Maßgaben das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB zu erteilen:

?        Bestätigung der Privilegierung durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
?        Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung von fachkundiger Stelle (z. B. Landratsamt, Immissionsschutz), dass durch die räumliche Nähe zur Wohnbebauung keine immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen verletzt sind.
?        Nachweis von ausreichender Qualität und Schüttung der vorhandenen Quelle.
?        Dienstbarkeitliche Rückbauverpflichtung für den Stadel, sofern die Ziegenhaltung aufgegeben wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 5

Datenstand vom 11.11.2016 07:43 Uhr