Vollzug der Wassergesetze; Errichtung einer Wasserkraftanlage an der Trettach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 13.10.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 15.11.2016 ö beschließend 33
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 13.10.2016 ö 118
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 22.09.2016 ö beschließend 3

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, dem wasserrechtlichen Antrag auf Neubau des Wasserkraftwerkes „Illerursprung“ durch die Energieversorgung Oberstdorf GmbH das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB nur dann zu erteilen, wenn eine gesicherte Erschließung des Krafthauses als wesentlicher Bestandteil der Gesamtanlage nachgewiesen ist und wenn folgende Auflagen erfüllt sind:

?        Die Liste der Minimierungsmaßnahmen aus der Umweltverträglichkeitsstudie wird in den Bescheid mit aufgenommen.
?        Als Restwasser wird für die „Wintermonate Oktober bis März 800 l/s“ und für die „Sommermonate April bis September 800 l/s plus 15% des Zuflusses, mindestens aber 1.800 l/s“ festgelegt.
?        Die Auflagen aus dem noch zu erstellenden Geotechnischen Gutachten sind zu beachten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Datenstand vom 11.11.2016 07:43 Uhr