Bauantrag auf Abriss und Ersatzbau des bestehenden Anwesens Burgstallsteig 3, Fl.Nr. 3022/3, Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 10.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 10.11.2016 ö beschließend 56

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, dem Antrag auf Ersatzbau für ein Wohnhaus mit Carport auf Fl. Nr. 3022/3, Gmkg. Oberstdorf, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 i.V. § 35 Abs. 2 BauGB, vorbehaltlich einer Zustimmung durch die Untere Naturschutzbehörde, zu erteilen. 

Um die Nutzung des neu errichteten Gebäudes durch die Eigentümerin oder ihre Familie sicher zu stellen, ist eine Erstwohnsitz-Dienstbarkeit einzutragen. Zur Sicherung gegen Spekulation ist außerdem die Eintragung eines Vor- und Ankaufrechts zugunsten des Marktes Oberstdorf vorzunehmen, ausgenommen ist der erste Verwandtschaftsgrad.

Die gesicherte Zufahrt über Fl. Nr. 3028/21, Gmkg. Oberstdorf, ist rechtssicher nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.12.2016 07:12 Uhr