Bauvoranfrage auf Abbruch und Neubau des bestehenden Anwesens, Burgstallsteig 1, Fl.Nr. 3022/2, Gmkg. Oberstdorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bauausschusssitzung, 08.12.2016
Beratungsreihenfolge
Beschluss 1
Der Bauausschuss beschließt, dem Bauantrag auf Abbruch des bestehenden Gebäudes Burgstallsteig 1 und dem Wiederaufbau als Zweifamilienhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3022/2, Gmkg. Oberstdorf, das gemeindliche Einvernehmen, gemäß § 36 Abs. 1 BauGB und gemäß § 35 Abs. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 BauGB unter Zustimmung zu einer Abweichung von Punkt 3.1 OGS vorbehaltlich der Erfüllung folgender Voraussetzungen, zu erteilen:
? Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde wegen Lage im Landschaftsschutzgebiet.
? Hinsichtlich der Erschließung liegt ein schuldrechtlicher Nutzungsvertrag bei.
? Eintrag einer Erstwohnsitzdienstbarkeit für beide Wohneinheiten.
? Eintrag eines Ankaufsrechtes zu 70 % des Verkehrswertes zum Ausschluss von Spekulation.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 6
Beschluss 2
Der Bauausschuss beschließt, dem Bauantrag auf Abbruch des bestehenden Gebäudes Burgstallsteig 1 und dem Wiederaufbau als Zweifamilienhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3022/2, Gmkg. Oberstdorf, das gemeindliche Einvernehmen, gemäß § 36 Abs. 1 BauGB und gemäß § 35 Abs. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 BauGB unter Zustimmung zu einer Abweichung von Punkt 3.1 OGS vorbehaltlich der Erfüllung folgender Voraussetzungen, zu erteilen:
? Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde wegen Lage im Landschaftsschutzgebiet.
? Rechtssicherer Nachweis der gesicherten Erschließung.
? Eintrag einer Erstwohnsitzdienstbarkeit für beide Wohneinheiten.
? Eintrag eines Ankaufsrechtes zu 70 % des Verkehrswertes zum Ausschluss von Spekulation.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 4
Datenstand vom 01.02.2017 07:53 Uhr