Bauantrag auf Neubau eines Stallgebäudes mit Heulager, Fl.Nr. 2011, Gmkg. Schöllang


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 31.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 31.01.2017 ö beschließend 63

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, dem Bauantrag auf Neubau eines Stallgebäudes mit Heulager auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2011, Gmkg. Schöllang, das gemeindliche Einvernehmen vorbehaltlich des Nachweises der landwirtschaftlichen Privilegierung und unter Zustimmung zu einer Abweichung von Punkt 3.1 OGS nur dann gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB zu erteilen

Voraussetzung ist, der Nachweis der ausreichenden Wasserversorgung, der gesicherten Löschwasserversorgung und der Entwässerung, damit die Erschließung gesichert ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.03.2017 11:22 Uhr