Bauantrag auf Umbau und Nutzungsänderung des Anwesens Spielmannsau 2, Fl.Nr. 4695/0, Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 31.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 31.01.2017 ö beschließend 74

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, dem Bauantrag auf Nutzungsänderung des bisherigen Stallteils beim Anwesen Spielmannsau 2 und auf Umbau des ehemaligen Wohnteils zu einer Wohneinheit das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 2 i. V. m. Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB vorbehaltlich der Einhaltung folgender Punkte unter Zustimmung zu den erforderlichen Abweichungen von der Ortsgestaltungssatzung zu erteilen:

  • Nachweis der gesicherten Erschließung hinsichtlich der (Lösch-)Wasserversorgung.
  • Dienstbarkeitliche und/oder vertragliche, bewehrte Selbstverpflichtung, für die in Wohnraum umgenutzte Kubatur keinen Ersatz an anderer Stelle zu schaffen.
  • Nachweis der erforderlichen Stellplätze.
  • Korrektur der Planunterlagen.
  • Eintrag einer Erstwohnsitzdienstbarkeit und eines Verbotes für die Bildung von Wohneigentum.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.03.2017 11:22 Uhr