Vollzug der Wassergesetze; Antrag auf Errichtung der Wasserkraftanlage „Illerursprung“; Änderungen und Ergänzungen vom 21.12.2016


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 31.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
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Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 31.01.2017 ö beschließend 107

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von den Änderungen und Ergänzungen vom 21.12.2016 zu den Eingabeplänen vom 18.04.2016 zur Errichtung der Wasserkraftanlage „Illerursprung“ durch die Energieversorgung Oberstdorf GmbH und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen hierzu gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB nur dann zu erteilen, wenn eine gesicherte Erschließung des Krafthauses als wesentlicher Bestandteil der Gesamtanlage nachgewiesen ist und wenn folgende Auflagen erfüllt sind:
  • Die Liste der Minimierungsmaßnahmen aus der Umweltverträglichkeitsstudie wird in den Bescheid mit aufgenommen.
  • Die Auflagen aus dem noch zu erstellenden Geotechnischen Gutachten sind zu beachten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

Datenstand vom 13.03.2017 11:22 Uhr