Entscheidung über die Ausübung oder Nichtausübung des besonderen Vorkaufsrechtes nach § 25 Baugesetzbuch an Fl.Nr. 3065/0, Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 31.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 31.01.2017 ö beschließend 1713

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, dass besondere Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB an dem Grundstück Fl.-Nr. 3065/0, Gmkg. Oberstdorf dann nicht auszuüben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Einräumung eines Vorkaufsrechtes auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3065/0, Gmkg. Oberstdorf, ausgenommen sind Verkäufe im 1. Grad der Verwandtschaft.

  • Beschränkung der Nutzung des Grundstücks Fl.-Nr. 3065/0, Gmkg. Oberstdorf
auf „Golfen“.

  • Eigentumsübergang auf den Markt Oberstdorf hinsichtlich der an der Trettach gelegenen Grundstücksteilflächen in einer Breite nicht unter drei Metern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Datenstand vom 13.03.2017 11:22 Uhr