Bauantrag auf Neubau eines Wohngebäudes mit Garage, Fl.Nr. 3117/1, Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 05.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 05.04.2017 ö beschließend 87
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 17.10.2019 ö beschließend 65

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, dem Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3117/1, Gmkg. Oberstdorf, das gemeindliche Einvernehmen wegen beeinträchtigter öffentlicher Belange (Flächennutzungsplan, Verfestigung Splittersiedlung) gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 und 7 BauGB zu verweigern.

Sofern sich der Bauherr in einem Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme sämtlicher direkt oder indirekt aus der Bauleitplanung entstehenden Kosten verpflichtet, wäre die Durchführung eines Verfahrens zum Erlass einer „Außenbereichssatzung“ nach § 35 Abs. 6 Satz 1 BauGB vorstellbar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Datenstand vom 17.05.2017 08:34 Uhr