Entscheidung über die Ausübung oder Nichtausübung eines Vorkaufsrechtes nach § 24 BauGB für das Grundstück Fl.-Nr. 1616/2, Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 05.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 05.04.2017 ö beschließend 1913

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, für die mit URNr. 228 B/2017 vom 22.02.2017 verkaufte westliche Teilfläche des Grundstücks Fl.-Nr. 1616/2, Gmkg. Oberstdorf, das Vorkaufsrecht dahingehend auszuüben, dass von der verkauften Teilfläche die zur Verbreiterung der Sigismundstraße erforderliche Fläche weggemessen und im öffentlichen Interesse dem Straßengrund (für 50,- €/m²) zugeschlagen wird.

Es soll versucht werden, eine formelle Vorkaufsrechtsausübung zu vermeiden, sofern der Käufer freiwillig zur „Abtretung“ des Straßengrundes bereit ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Datenstand vom 17.05.2017 08:34 Uhr