Aufstellung eines Bebauungsplanes - Therme Oberstdorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bauausschusssitzung, 16.05.2017
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Bereich der Grundstücke 1652 und 1648, Gmkg. Oberstdorf, die das Gebiet der heutigen „Oberstdorf-Therme“ (Gebäude, Freifläche, Parkplätze) umfassen, einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Geltungsbereich ergibt sich aus der in der Anlage zu diesem Beschluss beigefügten Planzeichnung. Als Nutzungsart wird ein Sonstiges Sondergebiet im Sinne von § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Therme“ festgesetzt.
Die Verwaltung wird damit beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und das Verfahren der frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
In der Bekanntmachung ist gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB darauf hinzuweisen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.06.2017 08:21 Uhr