Bauantrag auf Errichtung eines Stahlgittermastes mit Versorgungseinheit, Kornau, Fl.Nr. 4454/7, Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 14.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 14.09.2017 ö beschließend 54

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt, dem Bauantrag der DFMG solange das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu verweigern, bis durch Vorlage geeigneter, maßstäblicher Fotomontagen aus verschiedenen Bereichen des Gemeindegebietes, zu denen künftig Blickkontakt besteht, die Unschädlichkeit für das touristisch bedeutende Landschaftsbild (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB) nachgewiesen ist.

Außerdem ist die Zustimmung der Obersten Landesstraßenbaubehörde im weiteren Baugenehmigungsverfahren einzuholen.

Die Deutsche Funkturm GmbH soll die Verbesserung durch die Aufstellung von einem neuen Masten darlegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

Datenstand vom 20.10.2017 08:20 Uhr