Bauantrag auf Abbruch des Tennenteils und Neuerrichtung einer Wohneinheit sowie Umbau des bestehen bleibenden Wohnteils zu einer Ferienwohnung. Fl.Nr. 4695, Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 19.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 19.10.2017 ö beschließend 76

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, dem Bauantrag auf Nutzungsänderung des bisherigen Stallteils beim Anwesen Spielmannsau 2 das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 2 i. V. m. Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB zu verweigern, weil nach den derzeitigen Planunterlagen der umzunutzende Stallteil nicht erhalten bleibt.

Für die Umnutzung der Wohneinheiten in eine Ferienwohnung wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 2 BauGB wegen entgegenstehender öffentlicher Belange zu verweigern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3

Datenstand vom 23.11.2017 12:14 Uhr