Ausübung / Nichtausübung gesetzliches Vorkaufsrecht, Fl.Nr. 3783, Im Wänkle, Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 16.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 16.11.2017 ö beschließend 107

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, das für das Grundstück Fl.Nr. 3783, Gmkg. Oberstdorf, wegen dessen Lage an dem benannten Gewässer das nach Art. 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayNatSchG
bestehende gesetzliche Vorkaufsrecht anzuwenden. Durch die Eintragung einer Dienstbarkeit zugunsten des Marktes Oberstdorf könnte den Belangen des Naturschutzes zur Sicherung des Gewässers und seiner Uferbereiche ausreichend Rechnung getragen werden.

Im Falle des ausbleibenden Erfolges der Eintragung einer Dienstbarkeit soll das Vorkaufsrecht gem. Art. 39 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayNatSchG über einen Teil des Grundstücks in einem noch vor Ort festzusetzenden Bereich ausgeübt werden. Im Falle, dass der Käufer mit dem verbleibenden Teil von seinem Kauf zurücktreten möchte, wird der Markt Oberstdorf das gesamte Grundstück aufkaufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.12.2017 07:06 Uhr