Seilbahnrecht; Erlaubnis zum Betrieb eines Ski-Bandförderers auf dem Grundstück Fl.-Nr. 4306, Gmkg. Oberstdorf; Stellungnahme des Marktes Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 14.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 14.12.2017 ö beschließend 117

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, in der Stellungnahme zum seilbahnrechtlichen Verfahren über den Antrag auf Errichtung und Betrieb eines Ski-Bandförderers auf dem Grundstück Fl.-Nr. 4306, Gmkg. Oberstdorf keine Einwendungen zu erheben, da es sich gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 3 und 4 BauGB um ein privilegiertes Vorhaben handelt, dem – vorausgesetzt die naturschutzrechtliche Erlaubnis wird erteilt und der Lift wird jeweils unmittelbar nach Ende der Wintersaison wieder abgebaut.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2018 15:59 Uhr