Abfallrecht; Antrag zur Verlängerung der Betriebserlaubnis einer Erdaushubdeponie auf dem Grundstück Fl.-Nr. 764, Gmkg. Schöllang


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 14.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 14.12.2017 ö beschließend 128

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB für eine Verlängerung der abfallrechtlichen Genehmigung zum Betrieb der Inertabfalldeponie (DK 0) für unbelasteten Bodenaushub auf dem Grundstück Fl.-Nr. 764, Gmkg. Schöllang, für weitere 10 Jahre unter der Maßgabe, daß die An- und Abfahrt zur Deponie nur über Altstädten oder Fischen über die Kreisstraße OA 4 abzuwickeln ist, damit schädliche Umwelteinwirkungen auf die Schöllanger Bevölkerung vermieden werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2018 15:59 Uhr