Haushalt 2017 des Marktes Oberstdorf Wirtschaftsplan 2017 der Sportstätten Oberstdorf Erlaß einer Nachtragshaushaltssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 19.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 19.12.2017 ö beschließend 47

Beschluss 1

1.
Der Wirtschaftsplan der Sportstätten 2017 des Marktes Oberstdorf wird wie folgt geändert:
Die Einnahmen und Ausgaben im Vermögensplan werden gegenüber der bisherigen Festsetzung von 4.871.000 Euro um 2.316.000 Euro erhöht und auf nunmehr 7.187.000 Euro verändert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.
Aufgrund Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Oberstdorf folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2017:

§ 1
§ 2 Abs. 3 der Haushaltssatzung vom 09.02.2017 wird wie folgt geändert:
„Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan des Eigenbetriebs „Sportstätten Oberstdorf“ wird gegenüber der bisherigen Festsetzung von 1.304.350 Euro um 125.000 Euro reduziert und damit auf 1.179.350 Euro neu festgesetzt.“

§ 2
Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

Oberstdorf, 19.12.2017

Markt Oberstdorf


Laurent O. Mies
1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

3.
Der Marktgemeinderat ermächtigt Herrn 1. Bürgermeister Mies, von der in der Haushaltssatzung 2017 des Marktes Oberstdorf veranschlagten und von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigten Kreditaufnahme für den Eigenbetrieb Sportstätten Oberstdorf einen reduzierten Betrag in Höhe von 1.179.350 Euro zu folgenden Konditionen vorzunehmen:

  • Kommunaldarlehen mit Zinsbindung zwischen 10 und 20 Jahren
  • Tilgung in 40 gleich hohen Halbjahresraten, nachträglich fällig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.03.2020 15:11 Uhr