Zweitwohnungssteuer Markt Oberstdorf; Sachstand zum Neuerlass einer Zweitwohnungssteuersatzung für den Markt Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 23.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 23.01.2020 ö beschließend 5.16

Beschluss

Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung des Marktes Oberstdorf, im Laufe des Jahres 2020, rückwirkend zum 01.01.2018, eine neue Zweitwohnungssteuersatzung mit dem alternativen Steuermaßstab „Jahres-Nettokaltmiete“ zur Beschlussfassung vorzubereiten. Die Zweitwohnungsatzung soll im Laufe des Jahres 2020 erlassen werden.  

Die neue Zweitwohnungssteuersatzung soll folgende Übergangsregelung beinhalten:

„Bestandskräftig verbeschiedene Steuerfälle bis einschließlich zum Steuerjahr 2019 werden als abgeschlossen angesehen. Wenn und soweit Zweitwohnungen bis einschließlich zum Steuerjahr 2019 noch nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen wurden oder wenn Steuerbescheide für diesen Zeitraum noch nicht bestandskräftig sind, berechnet sich die Steuer nach der neuen Zweitwohnungssteuersatzung. Im Falle des Satzes 2 ist die Steuer auf den Betrag beschränkt, der sich bei Anwendung der Zweitwohnungssteuersatzung vom 12.06.2018 ergeben würde.“

 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.03.2020 14:20 Uhr