Erlaß einer Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „Almenhof – Oberstdorfer Straße“ gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB; Aufstellungsbeschluß


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 11.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 11.02.2020 ö beschließend 65

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt, für den Bereich „Rubi-Ost“, der sich über Flächen bzw. Teilflächen der Grundstücke Fl.-Nrn. 999, 999/1, 999/2, 999/3 und 1006, alle Gmkg. Schöllang, erstreckt, eine Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung aufzustellen, deren Inhalt sich nach dem Entwurf des Planungsbüros OPLA, Augsburg, richtet.

Die Öffentlichkeit ist gemäß § 34 Abs. 6 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und i. V. m. §  3 Abs. 2 BauGB durch öffentliche Auslegung des Entwurfs für die Dauer eines Monats zu beteiligen.

Zeitgleich ist gemäß § 34 Abs. 6 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3  und i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.04.2020 13:26 Uhr