Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Instrumentenbau-Werkstatt; Fl.Nr. 2531, Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 11.02.2020

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, dem Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Instrumentenbauwerkstatt auf dem Grundstück Fl.Nr. 2531, Gmkg. Oberstdorf das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 aufgrund entgegenstehender öffentlicher Belange (Darstellungen des Flächennutzungsplanes, natürliche Eigenart der Landschaft und Befürchtung der Entstehung einer Splittersiedlung) und wegen der unklaren Erschließungssituation nach § 35 Abs. 2 BauGB zu verweigern.
Zugleich wird beschlossen eine Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB mit der Maßgabe aufzustellen, dass der Antragsteller sich zur Übernahme der damit direkt und indirekt verbundenen Kosten vertraglich verpflichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.04.2020 13:26 Uhr