Haushalt 2020 des Marktes Oberstdorf Erlaß einer Nachtragshaushaltssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 18.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 18.02.2020 ö beschließend 99

Beschluss

Nachtragshaushaltssatzung
des Marktes Oberstdorf für das Haushaltsjahr 2020

Aufgrund Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Oberstdorf folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2020:

§ 1
§ 5 Abs. 3 der Haushaltssatzung vom 30.01.2020 wird wie folgt geändert:
„Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Sportstätten wird auf 30.000.000 Euro festgesetzt.“


§ 2
Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.


Oberstdorf,  __.__.2020


MARKT OBERSTDORF



Laurent O. Mies
1. Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Datenstand vom 12.05.2020 16:21 Uhr