Bauantrag auf Geländeabtrag und Verfüllung; Fl.Nr. 368/0, Gmkg. Tiefenbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 10.03.2020

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt, dem Abgrabungsantrag auf Geländeabtrag und Verfüllung auf Teilflächen der Grundstücke Fl.-Nrn. 368, 370 und 385, jeweils Gemarkung Tiefenbach, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB vorbehaltlich der Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Oberallgäu zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.04.2020 13:09 Uhr