Haushaltssatzung
des Marktes Oberstdorf für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Oberstdorf folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt, er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit € 37.205.700
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit € 23.277.200
ab.
- Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt wird auf € 9.282.000
festgesetzt.
- Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan
des Eigenbetriebes „Gemeindewerke Oberstdorf“ wird auf € 350.000
festgesetzt.
- Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan
des Eigenbetriebes „Kurbetriebe Oberstdorf“ wird auf € 19.094.000
festgesetzt.
- Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan
des Eigenbetriebes „Sportstätten Oberstdorf“ wird auf € 1.825.000
festgesetzt.
- Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt
des Marktes Oberstdorf werden nicht festgesetzt.
- Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des
Eigenbetriebes „Gemeindewerke Oberstdorf“ werden nicht festgesetzt.
- Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des
Eigenbetriebes „Kurbetriebe Oberstdorf“ werden nicht festgesetzt.
- Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des
Eigenbetriebes „Sportstätten Oberstdorf“ werden nicht festgesetzt
festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern, die für jedes Jahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:
- Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag 390 v.H.
§ 5
- Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan des Marktes Oberstdorf
wird auf € 5.000.000
festgesetzt.
- Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Gemeindewerke
Oberstdorf wird auf € 1.000.000
festgesetzt.
- Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
der Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Kurbetriebe
Oberstdorf wird auf € 9.000.000
festgesetzt.
- Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Sportstätten
Oberstdorf wird auf € 4.000.000
festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.
Oberstdorf, __.__.2025
MARKT OBERSTDORF
Klaus King
Erster Bürgermeister