Haushalt 2025 und Wirtschaftspläne 2025 des Marktes und seiner Eigenbetriebe; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025 des Marktes Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Marktgemeinderatssitzung, 17.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 17.12.2024 ö beschließend 02.04

Beschluss (4)

Haushaltssatzung

des Marktes Oberstdorf für das Haushaltsjahr 2025


Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Oberstdorf folgende Haushaltssatzung:


§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                   € 37.205.700

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                  € 23.277.200
     ab.


§ 2

  1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt wird auf   € 9.282.000
festgesetzt.

  1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und 
Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan 
des Eigenbetriebes „Gemeindewerke Oberstdorf“ wird auf                   €     350.000
festgesetzt.

  1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan 
des Eigenbetriebes „Kurbetriebe Oberstdorf“ wird auf                  € 19.094.000
     festgesetzt.

  1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und 
Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan 
des Eigenbetriebes „Sportstätten Oberstdorf“ wird auf                 €  1.825.000
festgesetzt.



§ 3

  1. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt
des Marktes Oberstdorf werden nicht festgesetzt.

  1. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des 
Eigenbetriebes „Gemeindewerke Oberstdorf“ werden nicht festgesetzt.

  1. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des 
Eigenbetriebes „Kurbetriebe Oberstdorf“ werden nicht festgesetzt.

  1. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des 
Eigenbetriebes „Sportstätten Oberstdorf“ werden nicht festgesetzt
festgesetzt.



§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern, die für jedes Jahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:

  1. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag                                        390 v.H.



§ 5

    1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung 
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan des Marktes Oberstdorf
     wird auf                                                                           €  5.000.000
festgesetzt.

    1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung 
von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Gemeindewerke 
Oberstdorf wird auf                                                                   €  1.000.000 
festgesetzt.

    1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
der Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Kurbetriebe 
Oberstdorf wird auf                                                                   €  9.000.000 
festgesetzt.

    1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung 
von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Sportstätten 
Oberstdorf wird auf                                                                   €  4.000.000
festgesetzt.


§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.

Oberstdorf, __.__.2025

MARKT OBERSTDORF




Klaus King
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.02.2025 14:47 Uhr