Bauantrag; Umbau und Nutzungsänderung eines Teils des Eingangsbereichs der ehemaligen Sparkasse zu einem Imbiss, Fl.Nrn. 850/2, 850/3, Bahnhofplatz 2, Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 19.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 19.09.2024 ö beschließend 21

Beschluss (20)

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt dem Bauantrag auf Umbau und Nutzungsänderung eines Teils des Eingangsbereiches der ehemaligen Sparkasse zu einem Imbiss auf dem Grundstück Fl.-Nrn. 850/2, 850/3, Gmkg. Oberstdorf das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i.V.m. § 34 Abs. 1 BauGB zu verweigern, da der Stellplatznachweis nicht nachvollziehbar geführt wurde und mindestens einer der für den durch die Nutzungsänderung notwendig werdenden Stellplätze nicht in der eingezeichneten Form funktioniert. Außerdem widerspricht die Größe der Buchstaben „Z“ und „C“ des beantragten Werbeschriftzugs nicht den Vorgaben von § 6 Abs. 5 der Werbeanlagensatzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.10.2024 11:11 Uhr