Bauleitplanung; Ortsabrundungssatzung Lorettostraße Süd, 2. Änderung; Vorstellung des Entwurfs und Fassung des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses
Daten angezeigt aus Sitzung: Bauausschusssitzung, 01.08.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) | Bauausschusssitzung | 01.08.2024 | ö | beschließend | 09 |
Beschluss (9)
Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Entwurf der 2. Satzung zur Änderung der Ortsabrundungssatzung „Südliche Lorettostraße“ zur Kenntnis und billigt diesen vollinhaltlich.
Die Öffentlichkeit ist gemäß § 34 Abs. 6 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB durch öffentliche Auslegung des Entwurfs für die Dauer eines Monats zu beteiligen.
Zeitgleich ist gemäß § 34 Abs. 6 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 und i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2
Datenstand vom 27.09.2024 13:31 Uhr