Neue Ortsgestaltungssatzung - Vorstellung des Vorentwurfes in der Fassung des Büros Sieber Consult vom 30.11.2023, sowie Diskussion und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 14.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 14.03.2024 ö beschließend 14
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 09.04.2024 ö beratend 02

Beschluss 1 (12)

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, daß für die Definition des Begriffs Sondergebäude der Text aus der aktuell gültigen Fassung übernommen werden soll:
„Sondergebäude sind Gebäude mit besonderer Zweckbestimmung und von besonderem öffentlichem Interesse. Ein Sondergebäude muß nicht zwingend ein Fall des Sonderbaus nach BayBO sein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2 (13)

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, daß die Ziffer 2.10 folgende neue Fassung erhält:
„2.10 Nebengebäude         Gebäude, die einer Hauptnutzung (=Hauptgebäude) räumlich oder funktional sowie dem Nutzungszweck des Baugebiets bzw. der näheren Umgebung zugeordnet, jedoch größenmäßig dem Hauptgebäude untergeordnet sind.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

Beschluss 3 (14)

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, daß Satz 2 der Ziffer 3.1 „Geltungsbereich“ folgenden neuen Wortlaut erhält: „Ausgenommen sind durch Bebauungsplan festgesetzte Gewerbegebiete sowie Sondergebäude.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 4 (15)

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, dem Abs. 2 der Ziffer 3.2 folgenden neuen Wortlaut zu geben: „Bei an das Hauptgebäude angebauten Nebengebäuden mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75m³ oder mit einer Fläche bis zu 50 m² sind neben Satteldächern auch Flach- und Pultdächer zulässig. Freistehende Nebengebäude sind nur mit Satteldach zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

Beschluss 5 (16)

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, daß Abs. 1 der Ziffer 3.2 „Dachform“ folgenden neuen Wortlaut erhält: „Als Dachform für Hauptgebäude ist ausschließlich das Satteldach zulässig. Dessen beide Dachflächen müssen flächengleich sein und gegenüber der Horizontalen eine gleiche Dachneigung haben und sich in einer gemeinsamen Firstlinie berühren.“ 

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, daß in die Ziffer 3.2 „Dachform“ eine Ausnahmeregelung aufgenommen werden soll, daß ausnahmsweise auf Antrag bei L-förmigen Baukörpern Abweichungen von Abs. 1 hinsichtlich des Gebots zugelassen werden können, daß beide Dachflächen flächengleich sein müssen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 6 (17)

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt den Dachüberstand auf mindestens 100 cm festzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 7

Beschluss 7 (18)

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt den Dachüberstand auf mindestens 80 cm festzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 6

Beschluss 8 (19)

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, die Formulierung von Abs. 1 der Ziffer 3.6 „Dachüberstand“ unverändert zu belassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 4

Beschluss 9 (20)

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, daß Satz 1 von Ziffer 3.8 „Fassadengestaltung“ folgende neue Fassung erhält:
„Fassaden von Haupt- und Nebengebäuden sind zu verputzen oder mit Holz oder Naturstein zu verkleiden.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

Beschluss 10 (21)

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, daß für das Material Naturstein folgende Einschränkung eingearbeitet werden soll:
„Vollflächige Fassaden oder Sockelbereiche aus Bruchsteinmaterial in Grautönen sind zulässig. Rechtwinklig bearbeitete Steine sind unzulässig.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

Beschluss 11 (22)

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, daß keine Vorschriften zu Fenstern aufgenommen werden sollen.
Satz 3 von Ziffer 3.8 soll folgende neue Fassung erhalten: „Glasfassaden durchgängig über die gesamte Fassadenfläche sind unzulässig. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 5

Beschluss 12 (23)

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, daß keine Vorschriften zu Fenstern aufgenommen werden sollen.
Satz 3 von Ziffer 3.8 soll folgende neue Fassung erhalten: „Glasfassaden durchgängig über die gesamte Fassadenfläche sind unzulässig. Sie sind durchgängig nur dann zulässig, wenn sie durch durchlaufende Balkone geschossweise unterteilt werden.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 4

Beschluss 13 (24)

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, daß Satz 1 von Ziffer 3.9 folgende neue Fassung erhält: „Als Einfriedungen sind durchlässige Zäune bis zu einer max. Höhe von 1,20 m über dem endgültigen Gelände sowie Hecken bis zu einer max. Höhe von 2,00 m zulässig.“ 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 14 (25)

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, daß Satz 2 der Ziffer 3.12 so zu ändern ist, daß PV-Anlagen nicht an Fassaden, aber an Balkonbrüstungen zugelassen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3

Beschluss 15 (26)

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, daß Satz 1 der Ziffer 3.13 „Freiflächen“ folgende neue Fassung erhält:
„Freiflächen sind zu begrünen.“ und in den Definitionen eine neue Ziffer 2.19 mit folgendem Wortlaut aufgenommen wird: 
„2.19 Freiflächen        Freiflächen sind die nach Abzug von notwendigen Stellplätzen und Zufahrten unbebaut verbleibenden Bereiche zwischen Gebäudekante und öffentlicher Erschließungsanlage“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Beschluss 16 (27)

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, daß nach Satz 1 der Ziffer 3.13 „Freiflächen“ folgender neuer Satz eingefügt wird: „In Freiflächen ist die Errichtung freistehender PV-Anlagen unzulässig.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 25.04.2024 11:40 Uhr