Vollzug Kreislaufwirtschaftsgesetz; Antrag auf Errichtung und Betrieb einer Erdaushubdeponie für den Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 2521/2 und 2521/3 (jeweils Teilfläche), Gmkg. Oberstdorf
Daten angezeigt aus Sitzung: Bauausschusssitzung, 13.03.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) | Bauausschusssitzung | 13.03.2025 | ö | 14 |
Beschluss (15)
gesamten Baumaßnahme einzuhalten oder es ist mindestens zwei Wochen vor Baubeginn eine Befreiung zu beantragen.
Modellierung des Schwimmteichs, solange für diesen wasserrechtlich nach § 67 WHG
genehmigungspflichtigen Gewässerausbau keine Erlaubnis vorliegt. Diese ist in einem separaten wasserrechtlichen Verfahren vor Baubeginn zu beantragen. Wird die Erlaubnis nicht erteilt, so ist der Bereich des Schwimmteichs als „ebene“ Fläche zu modellieren.
vollumfänglich durchzuführen und auf die Dauer von 25 Jahren zu pflegen.
wenn dies zuvor von der zuständigen Behörde ausdrücklich in Textform zugelassen wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2