Vollzug der Wassergesetze; Antrag auf Leitungsverlegung über die Stillach nach Art. 20 BayWG, Überquerung der Stillach am vorhandenen Brückenbauwerk mit Elektrizitäts- und Telekommunikationskabelleitungen
Daten angezeigt aus Sitzung: Bauausschusssitzung, 03.02.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) | Bauausschusssitzung | 03.02.2022 | ö | beschließend | 4 | 3 |
Beschluss
Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt das Einvernehmen zu dem Vorhaben zu erteilen unter folgenden Auflagen:
- Die Leitung so verlegt wird (z.B. Leitungsschleifen beidseitig der Brücke), dass eine temporäre Spartenverlegung bei späteren Baumaßnahmen unproblematisch wird,
- Die Antragstellerin trägt bei allen Arbeiten an der Brücke die Kosten für den Aufwand der aufgrund der Leitungen entsteht.
- Die derzeit an der Brücke vorhandene Leitung (einschl. der Schutzrohre) wird rückgebaut, um Beschädigungen durch Hochwasser und daraus entstehende Beeinträchtigungen zu vermeiden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.03.2022 17:14 Uhr