H A U S H A L T S S A T Z U N G
des Schulverbandes Volksschule Oberstdorf
(Mittelschule)
für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund des Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes in Verbindung mit Art. 27 und Art. 41 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit sowie Art. 66 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband Volksschule Oberstdorf (Mittelschule) folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt, er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit € 716.000
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit € 667.900
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der durch sonstige Einnahmen des Schulverbandes nicht gedeckte Bedarf wurde auf die Mitgliedsgemeinden wie folgt umgelegt:
a) ungedeckter Bedarf im
Verwaltungshaushalt (Umlagesoll): € 442.800
b) ungedeckter Bedarf im
Vermögenshaushalt (Umlagesoll): € 557.900
c) Zahl der Verbandsschüler
am 01.10.2023 (Bemessungsgrundlage): 250 Schüler
d) Umlagebeitrag
je Verbandschüler (Umlagesatz): € 4.002,80
§ 5
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.
Oberstdorf, __.__.____
SCHULVERBAND
VOLKSSCHULE OBERSTDORF
(Mittelschule)
Klaus King
Schulverbandsvorsitzender