Organisation- und Finanzierung der Mittagsverpflegung an der Mittelschule Oberstdorf -Erlass einer Benutzungs- und Entgeltordnung des Schulverbandes der Volksschule Oberstdorf (Mittelschule) für die Mittagsverpflegung an der Mittelschule Oberstdorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Schulverbandsversammlung, 16.10.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Schulverbandsversammlung (Schulverband der Volksschule Oberstdorf (Mittelschule)) |
Schulverbandsversammlung
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16.10.2023
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ö
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beschließend
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03 | |
Beschluss (3)
- Die bestehende Mittagsverpflegung ist in der bisherigen Form weiterzuführen. Eine Umlage der Personal-, Energie- und Raumkosten auf den Preis des Mittagessens (aktuell 3,00 Euro) erfolgt nicht. Diese Kosten werden vom Sachaufwandsträger voll getragen. Die Kosten für das Mittagessen sind so zu kalkulieren, dass rein durch den Einkauf und die Abgabe der Essen kein Defizit entsteht.
- Der Schulverband der Volksschule Oberstdorf (Mittelschule) beschließt die nachstehende
Benutzungs- und Entgeltordnung des Schulverbandes der Volksschule Oberstdorf (Mittelschule) für die Mittagsverpflegung an der Mittelschule Oberstdorf.
§ 1 Allgemeines
- Der Schulverband der Volksschule Oberstdorf (Mittelschule) betreibt an der Mittelschule Oberstdorf eine Mittagsverpflegung. Die Mittagsverpflegung wird im Rahmen eines Schülerprojektes durch die Schule unterstützt.
- Die Mittagsverpflegung findet in der Cafeteria der Mittelschule Oberstdorf statt.
- Das Benutzungsverhältnis ist privatrechtlich ausgestaltet. Es wird ein privatrechtliches Entgelt erhoben.
§ 2 Zuständigkeit
- Der Einkauf, die Zubereitung und die Ausgabe der Mittagsverpflegung erfolgt durch den Sachaufwandsträger.
- Die Bestellung der Mittagsverpflegung und die Abrechnung erfolgt ebenfalls durch den Sachaufwandsträger.
§ 3 Öffnungszeiten/Teilnahme /Ausschluss
- Die Mittagsverpflegung erfolgt an Schultagen montags bis donnerstags von 12:50 Uhr bis 13:30 Uhr. In den Ferien findet keine Mittagsverpflegung statt.
- Teilnehmen an der Mittagsverpflegung können alle Schülerinnen und Schüler der Mittelschule Oberstdorf sowie die Lehrerinnen und Lehrer und andere Beschäftigte an der Schule. Der Besuch ist freiwillig.
- Der Schulleiter kann ein Kind von der Teilnahme an der Mittagsverpflegung ausschließen,
- wenn sich das Kind wiederholt nicht an die während der Mittagsverpflegung geltenden Regeln hält,
- zum Schutz von anderen Kindern.
§ 4 Essensentgelt / Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung wird von den Teilnehmenden ein privatrechtliches Entgelt erhoben. Die Mittagsverpflegung wird ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben. Die Kosten für das Mittagessen sind so zu kalkulieren, dass rein durch den Einkauf und die Abgabe der Essen kein Defizit entsteht.
- Eine Umlage der Personal-, Energie- und Raumkosten auf den Preis des Mittagessens erfolgt nicht. Diese Kosten werden vom Sachaufwandsträger voll getragen.
- Die Personensorgeberechtigten können beim zuständigen Sozialamt bzw. Jobcenter einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe für die Kosten der Mittagsverpflegung stellen. Die Schule weist die Personensorgeberechtigten bei der Anmeldung zur Teilnahme an der Mittagsverpflegung auf diese Antragsmöglichkeit hin.
§ 5 Verpflegung
Der Schulverband der Volksschule Oberstdorf (Mittelschule) bietet im Rahmen der Mittagsverpflegung im Benehmen mit der Schulleitung der Mittelschule Oberstdorf eine Mittagsverpflegung an. Aus einer Speisekarte können verschiedene Gerichte und Getränke ausgewählt werden - zudem gibt es ein wechselndes "Tagesgericht".
§ 6 Anmeldung
- Die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler zur Mittagsverpflegung erfolgt durch Kauf eines Essensbons in der ersten oder zweiten Pause.
- Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an der Mittagsverpflegung besteht nicht.
§ 7 Personal
Der Schulverband der Volksschule Oberstdorf (Mittelschule) stellt für den Betrieb der Mittagsverpflegung notwendiges Personal im Benehmen mit der Schulleitung der Mittelschule Oberstdorf ein.
§ 8 Schließung der Einrichtung aus besonderem Anlass
Der Träger der Einrichtung ist bemüht, eine über die Dauer von drei Tagen hinausgehende Schließung der Mittagsverpflegung zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verpflegung zur Vermeidung der Übertragung ansteckender Krankheiten geschlossen werden muss.
§ 9 Haftung
- Der Schulverband der Volksschule Oberstdorf (Mittelschule) haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Mittagsverpflegung entstehen, nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
- Unbeschadet von Absatz 1 haftet der Schulverband der Volksschule Oberstdorf (Mittelschule) für Schäden, die sich aus der Benutzung der Mittagsverpflegung ergeben, nur dann, wenn einer Person, deren sich der Schulverband der Volksschule Oberstdorf (Mittelschule) zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen bedient, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
- Insbesondere haftet der Schulverband der Volksschule Oberstdorf (Mittelschule) nicht für Schäden, die Benutzern durch Dritte zugefügt werden. Dritte im Sinne dieser Regelung sind insbesondere andere Kinder oder deren Eltern.
- Eine Haftung des Schulverbandes der Volksschule Oberstdorf (Mittelschule) wegen einer eventuellen Verletzung der Aufsichtspflicht bleibt hiervon unberührt.
§ 10 Unfallversicherung
Für Besucher der Mittagsverpflegung besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b des Sozialgesetzbuches Siebtes Buch (SGB VII).
§ 11 Inkrafttreten
Die Benutzungsordnung tritt am 17. Oktober 2023 in Kraft.
Oberstdorf, den 16. Oktober 2023
Klaus King
Verbandsvorsitzender
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.04.2024 14:27 Uhr