H A U S H A L T S S A T Z U N G
des Marktes Oberstdorf
für das Haushaltsjahr 2017
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Oberstdorf folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt, er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit € 27.499.100
und im Vermögenshauhalt in den Einnahmen und Ausgaben mit € 17.635.500
ab.
§ 2
(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt wird auf € 5.519.600
festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan des Eigenbetriebes
„Kurbetriebe Oberstdorf“ wird auf € 1.348.000
festgesetzt.
(3) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan
des Eigenbetriebes „Sportstätten Oberstdorf“ wird auf € 1.304.350
festgesetzt.
(4) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Vermögensplan
des Eigenbetriebes „Gemeindewerke Oberstdorf“ wird auf € 850.000
festgesetzt.
§ 3
(1) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt des Marktes
werden nicht festgesetzt.
(2) Verpflichtungsermächtigungen in den Vermögensplänen der Eigen-
betriebe „Gemeindewerke Oberstdorf“, „Kurbetriebe Oberstdorf“ und
„Sportstätten Oberstdorf“ werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern, die für jedes Jahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 450 v.H.
2. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag 390 v.H.
§ 5
(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf € 4.000.000
festgesetzt.
(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Gemeindewerke
Oberstdorf wird auf € 1.000.000
festgesetzt.
(3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Sportstätten
Oberstdorf wird auf € 10.000.000
festgesetzt.
(4) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
der Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Kurbetriebe
Oberstdorf wird auf € 1.500.000
festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2017 in Kraft.
Oberstdorf, 13.12.2016
MARKT OBERSTDORF
Laurent O. Mies
1. Bürgermeister