Neue Ortsgestaltungssatzung - Vorstellung des Vorentwurfes in der Fassung des Büros Sieber Consult vom 30.11.2023, sowie Diskussion und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 09.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Nicht sichtbar
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 14.03.2024 ö beschließend 14
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 09.04.2024 ö beratend 02

Beschluss 1 (1)

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, daß die bisherige Regelung der Stellung der Gebäude im Bezug zum Straßenraum in die neue Ortsgestaltungssatzung NICHT übernommen werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2 (2)

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, daß die bisherige Regelung zum Verbot von erdgeschoßigen Zwischenbauten NICHT in die neue Ortsgestaltungssatzung übernommen werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Beschluss 3 (3)

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, daß die bisherige Regelung zur Gestaltung von Balkonen und Geländern in die neue Ortsgestaltungssatzung NICHT übernommen werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

Beschluss 4 (4)

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, daß die bisherige Regelung aus Punkt 5.7 der geltenden Gestaltungssatzung, wonach Aufzugsüberfahrten die Dachflächen nicht überragen dürfen, in die neue Ortsgestaltungssatzung unter Formulierung einer „Ausnahme auf Antrag“ und entsprechender Grundrechtsabwägung im Rahmen der Begründung in die neue Ortsgestaltungssatzung zu übernehmen ist. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

Beschluss 5 (5)

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, daß die bisherige Regelung, daß Garagen und Nebengebäude sich in ihrer Gestaltung an das Hauptgebäude angleichen müssen, NICHT in die neue Ortsgestaltungssatzung zu übernehmen ist. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 6 (6)

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, daß die bisherigen Regelungen zur Materialität von Fenstern, Außentüren und Garagentoren (Holz) in die neue Ortsgestaltungssatzung NICHT zu übernehmen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 7 (7)

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, das Wort „NICHT“ im nachstehenden Beschlussvorschlag zu streichen.

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, daß die bisherige Regelung, wonach an Wohngebäuden Fensterläden anzubringen sind, in die neue Ortsgestaltungssatzung NICHT zu übernehmen ist

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

Beschluss 8 (8)

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, daß die bisherige Regelung, wonach an Wohngebäuden Fensterläden anzubringen sind, in die neue Ortsgestaltungssatzung zu übernehmen ist. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 4

Beschluss 9 (9)

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, daß die bisherige Regelung, wonach Markisen dem Gebäude harmonisch anzugliedern sind, NICHT in die neue Ortsgestaltungssatzung zu übernehmen ist. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 10 (10)

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, daß die bisherige Regelung einer Breite von Zufahrten zu Stellplätzen und Garagen von maximal 4 m NICHT in die neue Ortsgestaltungssatzung einzuarbeiten ist. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 11 (11)

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.04.2024 nicht stattzugeben und an der Formulierung von Ziffer 3.12, wie sie in der Fassung des Entwurfs vom 28.03.2024 enthalten ist, festzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

Beschluss 12 (12)

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt empfehlend an den Marktgemeinderat, den Entwurf der Gestaltungssatzung in der Fassung vom 28.03.2024 nach Einarbeitung der aufgrund der Beschlüsse vom 09.04.2024 zu ändernden Inhalte als Satzung zu beschließen. 
Die Ortsgestaltungssatzung ist Anlage dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Datenstand vom 22.05.2024 08:02 Uhr