Bauantrag auf Errichtung einer Betriebsleiterwohnung; Fl. Nr. 2893/1, Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 07.08.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 07.08.2018 ö beschließend 76
Marktgemeinderat (Markt Oberstdorf) Marktgemeinderatssitzung 21.08.2018 ö 23

Beschluss

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen hinsichtlich der Erweiterung des vorhandenen (Betriebsleiter-)Wohnhauses um eine weitere Betriebsleiterwohnung bis zur Entscheidung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Bauantrag auf Erweiterung des benachbarten Gewerbebetriebes zurückzustellen.

Für den Fall, dass zu diesem das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden sollte, wird auch das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 und § 35 Abs. 2 BauGB unter Zustimmung zu den erforderlichen Abweichungen von Punkt 3.2 und 4.1 OGS in Aussicht gestellt, sofern
  • für das gesamte (Betriebsleiter-)Wohnhaus eine dauerhafte Erstwohnsitzdienstbarkeit eingetragen wird,
  • für das gesamte (Betriebsleiter-)Wohnhaus eine dauerhafte dienstbarkeitliche Bindung an den benachbarten Gewerbebetrieb erfolgt,
  • für das gesamte (Betriebsleiter-)Wohnhaus die Bildung von Wohnungs- und Teileigentum auf Dauer schuldrechtlich ausgeschlossen wird und
  • die Duldung landwirtschaftlicher Immissionen auf Dauer verbrieft wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.09.2018 14:44 Uhr