Tekturantrag - Kniestockerhöhung, Bodenplatte 20 cm über Gelände, Schwimmteich, Anbau Garage und Doppelgarage; Fl.Nr. 169, Im Winkel 7, Gmkg. Tiefenbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 12.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 03.04.2019 ö beschließend 118
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 12.11.2020 ö beschließend 76

Beschluss 1

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, hinsichtlich der Dachform der am Hauptgebäude angebauten Garage, einer Abweichung von Punkt 4.1 OGS das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, dem 1. Tekturantrag zur Baugenehmigung Az. SG 21-0489/19 vom 27.08.2019 das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 2 BauGB unter folgenden Nebenbestimmungen zu erteilen:
  • Vorbehaltlich der Zustimmung der Unteren Denkmalschutzbehörde im weiteren Verfahren.
  • Vorbehaltlich dessen, dass durch die Überbauung des Kanals durch den Carport keine Mehrkosten für den Kanalunterhalt entstehen (was gegebenenfalls vertraglich vor Genehmigungserteilung zu fixieren ist).
  • Vor einer späteren Nachverdichtung ist der bisher nicht gewidmete Wohnweg gegebenenfalls zu widmen und angemessen auszubauen.
Hinsichtlich der Gestaltungssatzung wird einer Abweichung von Punkt 8.4 hinsichtlich der Höhe des Sichtschutzzaunes und von Punkt 4.1 OGS hinsichtlich der Dachneigung der Grenzbebauung das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.12.2020 13:55 Uhr