Wasserrechtlicher Antrag; Höllwieslift - Beschneiungsanlage und Bachquerung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 13.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 13.03.2025 ö beschließend 10

Beschluss 1 (9)

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt im Beschluss zur Ertüchtigung des Schleppliftes/Bachquerung den Satz „die Aufforstung dinglich gesichert wird“ zu streichen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

Beschluss 2 (10)

Ertüchtigung des Schleppliftes/Bachquerung

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt wie folgt Stellung zu nehmen:

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss stimmt dem Antrag auf wasserrecht­liche Genehmigung zur Ertüchtigung des Schleppliftes Höllwies zu unter der Maßgabe, dass
  • die Abstimmung mit den betroffenen Grundstückseigentümern vor Beginn der Maßnahme abgeschlossen ist.
  • die geotechnische Standsicherheitsuntersuchung der Steinschlichtung der zuständigen Behörde vor Beginn der Baumaßnahme vorzulegen ist und darauf aufbauend über die zu wählende Methode entschieden wird.
  • der Eingriff in den Bachlauf durch eine fließgewässerbezogene Maßnahme ausgeglichen wird.
  • die Wirksamkeit der CEF-Maßnahmen vor Baubeginn sichergestellt ist.
  • die seilbahnrechtliche Genehmigung für die Ertüchtigung des Schleppliftes erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Beschluss 3 (11)

Beschneiungsanlage

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt wie folgt Stellung zu nehmen:

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss stimmt dem Antrag auf wasserrecht­liche Genehmigung zur Beschneiungsanlage Söllereck-Erweiterung Höllwies zu unter der Maßgabe, dass
  • die seilbahnrechtliche sowie die wasserrechtliche Genehmigung für die Ertüchtigung des Schleppliftes erteilt wird.
  • die Zustimmung der Grundstückseigentümer vor Baubeginn vorgelegt wird.
  • der Ausgleich auf Moorflächen oder anderen Feuchtstandorten umgesetzt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Datenstand vom 15.04.2025 11:32 Uhr