Bauvoranfrage; Umnutzung in ein Café/Brotzeitstüble, Fl.Nr. 3251, Christlessee 5, Gmkg. Oberstdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Bauausschusssitzung, 13.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) Bauausschusssitzung 13.03.2025 ö beschließend 18

Beschluss (21)

Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, der Bauvoranfrage zur „Nutzungsänderung in ein Café/Brotzeitstüble“ auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3251, Gmkg. Oberstdorf das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i.V.m. § 35 Abs. 2 BauGB unter folgenden Nebenbestimmungen zuzustimmen:
  • Zustimmung der Unteren Denkmalschutzbehörde
  • Zustimmung der Unteren Wasserbehörde mit Befreiung nach §4 Verordnung des Landratsamtes Oberallgäu über das Wasserschutzgebiet Christlessee zum Schutz der Brunnen I-IV (WSGV) für die Terrasse
  • Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde wegen der Lage im Landschaftsschutzgebiet Allgäuer Hochalpen
  • Erlaubnis nach Landschaftsschutzgebietsverordnung zum Betrieb eines Cafés 
  • Nachweis und Einbaus eines Fettabscheiders nach DIN 4040 und DIN EN 1825
  • Sicherung per Dienstbarkeit, dass kein externer Lieferverkehr und kein Besucherverkehr mit Kraftfahrzeugen erfolgen darf
  • zur Absicherung, dass der Betrieb nicht unendlich groß wird eine Sicherung per Dienstbarkeit über ein Erweiterungsverbot
  • Nachweis der privaten Löschwasserversorgung

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.04.2025 11:32 Uhr