Bauvoranfrage; Umnutzung in ein Café/Brotzeitstüble,
Fl.Nr. 3251, Christlessee 5, Gmkg. Oberstdorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Bauausschusssitzung, 13.03.2025
Beratungsreihenfolge
Beschluss (21)
Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss beschließt, der Bauvoranfrage zur „Nutzungsänderung in ein Café/Brotzeitstüble“ auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3251, Gmkg. Oberstdorf das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i.V.m. § 35 Abs. 2 BauGB unter folgenden Nebenbestimmungen zuzustimmen:
- Zustimmung der Unteren Denkmalschutzbehörde
- Zustimmung der Unteren Wasserbehörde mit Befreiung nach §4 Verordnung des Landratsamtes Oberallgäu über das Wasserschutzgebiet Christlessee zum Schutz der Brunnen I-IV (WSGV) für die Terrasse
- Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde wegen der Lage im Landschaftsschutzgebiet Allgäuer Hochalpen
- Erlaubnis nach Landschaftsschutzgebietsverordnung zum Betrieb eines Cafés
- Nachweis und Einbaus eines Fettabscheiders nach DIN 4040 und DIN EN 1825
- Sicherung per Dienstbarkeit, dass kein externer Lieferverkehr und kein Besucherverkehr mit Kraftfahrzeugen erfolgen darf
- zur Absicherung, dass der Betrieb nicht unendlich groß wird eine Sicherung per Dienstbarkeit über ein Erweiterungsverbot
- Nachweis der privaten Löschwasserversorgung
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.04.2025 11:32 Uhr