Bauantrag auf Neubau eines Wiederkehrs am Ende des Hauptbaukörpers; Erneute Beratung wegen angekündigter Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens Fl-Nr. 127/1, Rohrmooserstr. 55, Gmkg. Tiefenbach
Daten angezeigt aus Sitzung: Bauausschusssitzung, 03.02.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) | Bauausschusssitzung | 16.09.2021 | ö | beschließend | 10 | 9 |
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) | Bauausschusssitzung | 03.02.2022 | ö | beschließend | 7 | 5 |
Beschluss
Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss nimmt Kenntnis vom Anhörungsschreiben des Landratsamtes Oberallgäu vom 12.01.2022 zur geplanten Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens beim Bauantrag Pl.-Nr. 1227/21 für das Anwesen Rohrmooser Straße 55 und beschließt, in diesem speziellen Einzelfall aufgrund der geringen Ausmaße des Bauvorhabens das gemeindliche Einvernehmen nunmehr zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4
Datenstand vom 17.03.2022 17:14 Uhr