Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung; Fl.Nr. 169, Gmkg. Tiefenbach
Daten angezeigt aus Sitzung: Bauausschusssitzung, 03.04.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
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Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) | Bauausschusssitzung | 03.04.2019 | ö | beschließend | 11 | 8 |
Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Markt Oberstdorf) | Bauausschusssitzung | 12.11.2020 | ö | beschließend | 7 | 6 |
Beschluss
Der Bau-, Planungs-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuß beschließt, dem Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 169, Gmkg. Tiefenbach, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 i. V. m. § 35 Abs. 2 BauGB unter folgenden Nebenbestimmungen zu erteilen:
- Vorbehaltlich der Zustimmung der Unteren Denkmalschutzbehörde im weiteren Verfahren.
- Vorbehaltlich dessen, daß durch das Gebäude keine Mehrkosten für den Kanalunterhalt entstehen (was gegebenenfalls vertraglich vor Genehmigungserteilung zu fixieren ist) und daß der Kanal auch nicht verlegt werden muß.
- Vor einer späteren Nachverdichtung ist der bisher nicht gewidmete Wohnweg gegebenenfalls zu widmen und angemessen auszubauen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.05.2019 10:44 Uhr