Abgabe der Optionserklärung zum neuen Umsatzsteuerrecht


Daten angezeigt aus Sitzung:  06/2016. Sitzung des Gemeinderates Gleiritsch, 09.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gleiritsch (Gemeinde Gleiritsch) 06/2016. Sitzung des Gemeinderates Gleiritsch 09.11.2016 ö beschließend 6.1

Beschluss

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, gegenüber dem zuständigen Finanzamt folgende Erklärung abzugeben:
„Hiermit erklärt die Gemeinde Gleiritsch, dass sie aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates vom 09.11.2016 – vorbehaltlich eines etwaigen Widerrufs – für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführte Leistungen weiterhin § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung anwendet.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.06.2020 10:46 Uhr