Erneute Behandlung der Bauvoranfrage zur Errichtung eines Holzhauses auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 294/3 der Gemarkung Bernhof (Bauverz.-Nr. 019/2017)
Daten angezeigt aus Sitzung:
05/2017. Sitzung des Gemeinderates Gleiritsch, 29.06.2017
Beratungsreihenfolge
Beschluss
- Ein Anschluss an die vorhandene Kanaldruckleitung ist nicht möglich. Der Kanalanschluss müsste ggf. über das Anwesen Kohlmühle 1, Fl.Nr. 392/1 Gemarkung Gleiritsch erfolgen, wobei hier eine entsprechende dingliche Absicherung erforderlich wäre.
- Sofern die Wasserversorgung über das Anwesen Kohlmühle 1, Fl.Nr. 392/1 Gemarkung Gleiritsch erfolgt, wäre eine entsprechende dingliche Absicherung erforderlich.
- Der Antragsteller ist darauf hinzuweisen, dass die Fl.Nr. 294/4 Gemarkung Gleiritsch sich im Eigentum des Landkreises Schwandorf befindet. Es wäre daher vom Antragsteller abzuklären, inwieweit über dieses Grundstück eine wegemäßige Erschließung möglich ist.
- Aus Sicht der Gemeinde Gleiritsch kann die Erschließung mit Wasser und Abwasser nur im Wege des Abschlusses einer Sondervereinbarung sichergestellt werden. Die Erschließungsmaßnahmen hätten unter Beachtung der Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses nach den Vorgaben der Gemeinde Gleiritsch zu erfolgen. Die Kosten für die Erschließungsmaßnahmen wären vollständig vom Antragsteller zu tragen.
- Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, die Sachlage mit dem Antragsteller zu erörtern und ggf. einen entsprechenden Entwurf einer Sondervereinbarung dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.
- Nach Vorliegen des Ergebnisses nach Ziffer 5 dieses Beschlusses wird der Gemeinderat sich mit dem Antrag erneut befassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.06.2020 10:53 Uhr