Erneute Behandlung der Bauvoranfrage zur Errichtung eines Holzhauses auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 294/3 der Gemarkung Bernhof (Bauverz.-Nr. 019/2017)


Daten angezeigt aus Sitzung:  05/2017. Sitzung des Gemeinderates Gleiritsch, 29.06.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gleiritsch (Gemeinde Gleiritsch) 05/2017. Sitzung des Gemeinderates Gleiritsch 29.06.2017 ö beschließend 2.1

Beschluss

  1. Ein Anschluss an die vorhandene Kanaldruckleitung ist nicht möglich. Der Kanalanschluss müsste ggf. über das Anwesen Kohlmühle 1, Fl.Nr. 392/1 Gemarkung Gleiritsch erfolgen, wobei hier eine entsprechende dingliche Absicherung erforderlich wäre.
 
  1. Sofern die Wasserversorgung über das Anwesen Kohlmühle 1, Fl.Nr. 392/1 Gemarkung Gleiritsch erfolgt, wäre eine entsprechende dingliche Absicherung erforderlich.

  1. Der Antragsteller ist darauf hinzuweisen, dass die Fl.Nr. 294/4 Gemarkung Gleiritsch sich im Eigentum des Landkreises Schwandorf befindet. Es wäre daher vom Antragsteller abzuklären, inwieweit über dieses Grundstück eine wegemäßige Erschließung möglich ist.

  1. Aus Sicht der Gemeinde Gleiritsch kann die Erschließung mit Wasser und Abwasser nur im Wege des Abschlusses einer Sondervereinbarung sichergestellt werden. Die Erschließungsmaßnahmen hätten unter Beachtung der Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses nach den Vorgaben der Gemeinde Gleiritsch zu erfolgen. Die Kosten für die Erschließungsmaßnahmen wären vollständig vom Antragsteller zu tragen.

  1. Der Erste Bürgermeister wird beauftragt, die Sachlage mit dem Antragsteller zu erörtern und ggf. einen entsprechenden Entwurf einer Sondervereinbarung dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.

  1. Nach Vorliegen des Ergebnisses nach Ziffer 5 dieses Beschlusses wird der Gemeinderat sich mit dem Antrag erneut befassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.06.2020 10:53 Uhr