Gründung der Dorfladen Gleiritsch UG


Daten angezeigt aus Sitzung:  06/2012. Sitzung des Gemeinderates Gleiritsch, 05.07.2012

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Gleiritsch (Gemeinde Gleiritsch) 06/2012. Sitzung des Gemeinderates Gleiritsch 05.07.2012 ö beschließend 5

Beschluss

  1. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die Dorfladen Gleiritsch UG (haftungsbeschränkt) mit dem Sitz in Gleiritsch mit einem Stammkapital von € 600,-- zu gründen, insbesonder e den Gesellschaftsvertrag mit beliebigen Bedingungen festzustellen und die einzige/n Stammeinlage/n in Höhe von insgesamt € 600,-- für die Gemeinde Gleiritsch zu übernehmen. Der Erste Bürgermeister ist weiter berechtigt, den Gesellschaftsvertrag bis zur Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister abzuändern, soweit Änderungen nach Ansicht des Registergerichts oder der Industrie- und Handelskammer erforderlich sind.

  1. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, den ersten Geschäftsführer der Dorfladen Gleiritsch UG (haftungsbeschränkt) zu bestellen und dessen Vertretungsmacht festzulegen. Es wird ausdrücklich festgelegt, dass der Erste Bürgermeister auch gleichzeitig der Erste Geschäftsführer sein kann. Von den Vorschriften des § 181 BGB wird der Erste Bürgermeister befreit.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.06.2020 10:22 Uhr